Letzte Aktualisierung: 1. November 2023
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen der Deutschlandreisen GmbH (nachfolgend "Deutschlandreisen" oder "wir") und dem Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Sie") geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Vertrag kommt zustande mit:
Deutschlandreisen GmbH
Kurfürstendamm 123
10719 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 12345678
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer: Max Mustermann
Handelsregister: Amtsgericht Berlin Charlottenburg, HRB 123456
USt-IdNr.: DE123456789
3.1 Die auf unserer Website, in Katalogen, Prospekten und sonstigen Angebotsmaterialien enthaltenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages abzugeben.
3.2 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Deutschlandreisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Buchungsformular erfolgen.
3.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Deutschlandreisen zustande. Die Annahme erfolgt durch die Übermittlung einer Buchungsbestätigung. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir dem Kunden eine Reisebestätigung übermitteln.
4.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
4.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.
5.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog bzw. auf der Website sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
5.2 Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Deutschlandreisen.
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Deutschlandreisen unter der angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Deutschlandreisen eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis. Als Entschädigungspauschalen werden pro Person folgende Beträge berechnet:
6.3 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Deutschlandreisen nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.
6.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Deutschlandreisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende Deutschlandreisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
7.1 Deutschlandreisen kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird und diese nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Rücktritt spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.
7.2 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Deutschlandreisen als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs.3 BGB). Danach kann Deutschlandreisen für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Deutschlandreisen ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
8.1 Die vertragliche Haftung von Deutschlandreisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Deutschlandreisen für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2 Die deliktische Haftung von Deutschlandreisen für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
8.3 Deutschlandreisen haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Deutschlandreisen unter der angegebenen Anschrift erfolgen.
10.2 Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
10.3 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und Deutschlandreisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Deutschlandreisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11.1 Deutschlandreisen wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
11.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Deutschlandreisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
12.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Deutschlandreisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
12.2 Der Kunde kann Deutschlandreisen nur an dessen Sitz verklagen.
12.3 Für Klagen von Deutschlandreisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Deutschlandreisen vereinbart.
13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
13.2 Änderungen oder Ergänzungen des Reisevertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Stand: November 2023